Interviewer: Warum sprechen Sie von der SNB als «exklusiv»?

Antwort: Weil Exklusivität aus zwei Merkmalen entsteht: Es gibt insgesamt nur 2.800 Aktionäre, und gleichzeitig zeigt das Vermögensbild der öffentlich-rechtlichen Eigentümer rund CHF 1,4 Millionen pro Aktie. Wenige Aktionäre und ein hoher Vermögenswert – beides zusammen macht die SNB besonders exklusiv, also ausschliessend.

Interviewer: Was ist daran so besonders?

Antwort: Von den insgesamt 100'000 SNB-Aktien sind rund 50'000 für Privataktionäre bestimmt. Die andere Hälfte befindet sich bei den öffentlich-rechtlichen Eigentümern. In deren Kantonsbilanzen zeigt sich ein Vermögensbild von rund CHF 1,4 Millionen pro SNB-Aktie.

Interviewer: Sind die Aktien der Kantone andere Aktien als jene an der Börse?

Antwort: Nein. Alle 100'000 SNB-Aktien sind identisch. Sie tragen dieselbe Valorennummer und wechseln untereinander den Besitzer. Es gibt keine unterschiedlichen Kategorien von SNB-Aktien.

Interviewer: Weshalb gibt es dann nur so wenige Privataktionäre?

Antwort: Die meisten Menschen wissen gar nicht, dass die SNB an der Börse kotiert ist und kennen ihren hohen Wert nicht. Andere werden durch Börsenbriefe nachdrücklich aufgefordert, die Finger von der SNB-Aktie zu lassen. Das ist bemerkenswert, denn der Gesetzgeber hat bei der Gründung der SNB rund die Hälfte der Aktien ausdrücklich für die Bevölkerung vorgesehen.

Interviewer: Welche Zahlen fallen dabei besonders auf?

Antwort: Rund neun Millionen Einwohner stehen etwa 50'000 frei verfügbaren SNB-Aktien gegenüber. Gleichzeitig zeigt das Vermögensbild in den Kantonsbilanzen rund CHF 1,4 Millionen pro Aktie, während dieselbe Aktie an der Börse für rund CHF 3'000 gehandelt wird.

Interviewer: Wie erklären Sie diese aussergewöhnliche Differenz?

Antwort: Die geringe Börsenbewertung ist eine Folge der geringen Nachfrage. Diese wiederum hat mehrere Ursachen: Die meisten Menschen wissen nicht einmal, dass die SNB börsennotiert ist. Sie kennen das Vermögensbild von rund CHF 1,4 Millionen pro Aktie nicht. Und sie werden seit Jahren durch einzelne Börsenbriefe aufgefordert, die Finger von der SNB-Aktie zu lassen. Damit wird die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Beteiligung der Bevölkerung faktisch übersteuert.

Interviewer: Was machen einzelne Börsenbriefe?

Antwort: Sie empfehlen der Bevölkerung seit Jahren: «Finger weg von der SNB-Aktie.» Die entscheidende Frage lautet: Weshalb soll sich die Bevölkerung nicht an der SNB beteiligen, obwohl der Gesetzgeber dafür rund die Hälfte aller Aktien vorgesehen hat?

Interviewer: Was würde geschehen, wenn die Bevölkerung diese Aktien tatsächlich kaufen wollte?

Antwort: Dann träfe eine hohe Nachfrage auf ein äusserst knappes Angebot. Bei lediglich rund 50'000 frei verfügbaren Aktien würde der Börsenkurs entsprechend steigen.

Interviewer: Warum nennen Sie den Betrag von CHF 1,4 Millionen?

Antwort: Weil dieses Vermögensbild bereits bei den öffentlich-rechtlichen Eigentümern ausgewiesen wird. Dieselbe SNB-Aktie erscheint dort mit rund CHF 1,4 Millionen pro Aktie. Würde die Bevölkerung die für sie vorgesehenen Aktien tatsächlich nachfragen, stellt sich die Frage, weshalb sich der Börsenkurs nicht diesem Vermögensbild annähern sollte, solange die Aktienanzahl bei insgesamt nur 100.000 bleiben sollte.

Interviewer: Wie sähe die Gegenprobe aus?

Antwort: Die Bevölkerung kauft die für sie vorgesehenen SNB-Aktien. Wegen des knappen Angebots dürfte der Börsenkurs steigen. Er könnte sich damit dem Vermögensbild annähern, das bei den öffentlich-rechtlichen Eigentümern bereits mit rund CHF 1,4 Millionen pro Aktie ausgewiesen wird.

Interviewer: Was würden dann die Verfasser einzelner Börsenbriefe sagen?

Antwort: Würden sie weiterhin erklären, der Börsenkurs von rund CHF 3'000 sei scheinbar der richtige Wert, obwohl dieselbe Aktie bei den Kantonen ein Vermögensbild von rund CHF 1,4 Millionen pro Aktie aufweist?

Werden sie nach wie vor empfehlen: «Finger weg von der SNB-Aktie», damit die Bevölkerung sich nicht an der SNB beteiligen soll?

Interviewer: Was ist Ihre zentrale Botschaft?

Antwort: Die entscheidende Frage ist nicht, ob sich die Bevölkerung an der SNB beteiligen darf. Sie darf es. Die entscheidende Frage lautet vielmehr, weshalb die Bevölkerung seit Jahren von einer Beteiligung abgehalten wird, obwohl für sie rund die Hälfte der SNB-Aktien vorgesehen ist, und dieselbe Aktie bei den öffentlich-rechtlichen Eigentümern ein Vermögensbild von rund CHF 1,4 Millionen pro Aktie ausweist.